BRAK warnt vor möglichen und systemischen Interessenkonflikten bei Versicherern

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Gemeinsam mit den Landesrechtsanwaltskammern protestiert die BRAK vor der 96. Justizministerkonferenz gegen den Plan Bayerns, Rechtsdienstleistungen in die Hände von Rechtsschutzversicherern zu legen. Laut Anwaltschaft drohen dadurch Interessenkollisionen, da Versicherer sowohl Deckungsprüfungen als auch Rechtsberatung übernehmen würden. Die BRAK appelliert an die Bundesebene, den Plan abzulehnen und verweist auf die zentrale Rolle berufsrechtlicher Vorschriften, die Verbraucher vor willkürlichen Kostenentscheidungen schützen.

Bei der 96. JuMiKo kritisiert BRAK Beratungsrechte an Versicherer

Im Rahmen der JuMiKo kritisieren die BRAK und die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern den bayerischen Vorschlag, anwaltliche Beratungsleistungen auf Rechtsschutzversicherer zu übertragen. Sie sehen darin eine subversive Abweichung vom Rechtsdienstleistungsgesetz und befürchten, dass die Unabhängigkeit der juristischen Beratung massiv beeinträchtigt würde. Die geplante Fusion von Deckungsprüfung und juristischer Beratung stelle einen unvermeidbaren Interessenkonflikt dar, der Verbraucherinteressen schädigt und das Vertrauen in den Verbraucherschutz ernsthaft erschüttern könnte und nachhaltig beschädigt.

Vereinte Deckungsprüfung und Rechtsberatung bei Versicherern schafft Interessenkonflikte – BRAK warnt

Als gewinnorientierte Akteure optimieren Rechtsschutzversicherer ihre Rentabilität durch strikte Kostenminimierung und Prämienerhöhung. In diesem Kontext warnt die Bundesrechtsanwaltskammer, dass die Zusammenlegung von Deckungsprüfung und juristischer Beratung in einem Unternehmen systemische Interessenkonflikte schafft. Ein einziger Dienstleister, der sowohl Deckungsentscheidungen trifft als auch Rechtsauskünfte erteilt, kann seine eigenen Ertragsinteressen vor das Mandantenwohl stellen. Verbraucherschutzvorgaben und berufsrechtliche Standards drohen dadurch unterlaufen zu werden.

Versicherer verweigern Deckungszusagen häufig trotz anwaltlicher Intervention teils rechtswidrig

Immer wieder stoßen Prozessbevollmächtigte auf die Praxis, dass Rechtsschutzversicherer vorrangig wirtschaftliche Interessen verfolgen und Deckungszusagen selbst bei anwaltlicher Einschaltung verzögern oder ablehnen. Erst eine gerichtliche Geltendmachung führt häufig zu einer verbindlichen Zusage. Die Einhaltung berufsrechtlicher Grundsätze sichert Mandantinnen und Mandanten die notwendige Unabhängigkeit der Rechtsberatung. Eine Übertragung dieser Aufgabe an Versicherungen würde diese verlässliche Struktur aufheben und zu willkürlichen Entscheidungen bei der Kostenübernahme führen. Authentizität professioneller Beratung und Vertrauen gefährden.

Organisatorische Trennung innerhalb der Versicherer verhindert keine systemischen Interessenkonflikte

Nach Ansicht von BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels ist der Vorschlag nicht mehr als ein Geschenk an die Rechtsschutzversicherer auf Kosten der Mandantschaft. Er verweist darauf, dass eine rein formale Trennung der Prüfungssparte und der Beratungsabteilung innerhalb eines Versicherungsunternehmens Interessenkonflikte nicht wirklich verhindere. Versicherer verfolgten kommerzielle Interessen und würden ihre Profitziele über die Bedürfnisse ihrer Kunden stellen, was zu abgelehnten oder verzögerten Deckungszusagen führe. Mandanten hätten dadurch deutlich geringere Erfolgsaussichten im Rechtsstreit.

Transparente Interessenabwägung und Verbraucherschutz durch unabhängige Beratung dauerhaft garantiert

Indem die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit den Rechtsanwaltskammern entschieden gegen den bayerischen Beschlussvorschlag mobilisiert, sichern sie zentrale Elemente einer eigenständigen Rechtsberatung. Die strikte Einhaltung berufsrechtlicher Normen gewährleistet eine neutrale Interessenabwägung und schützt Verbraucher vor unsachlichen Ablehnungen von Kostendeckungszusagen. Diese kollektive Verteidigung wahrt den hohen Qualitätsanspruch des Rechtsdienstleistungsgesetzes, stärkt das Vertrauen in die anwaltliche Unabhängigkeit und sorgt für verlässlichen Schutz rechtlicher Interessen auf allen Ebenen.

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